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Schulgemeinschaft

Katholische Schule als Erziehungsgemeinschaft

Die Sicht der katholischen Schule als Gemeinschaft ergibt sich aus dem neuen Kirchenverständnis der Konzilserklärung „Gravissimum educationis“. Die Kirche ist nicht in erster Linie Institution, sondern ihrer Bestimmung nach „Communio“, Gemeinschaft der Gläubigen. Dieser im Kirchenverständnis grundgelegte Gemeinschaftscharakter begründet auch das Verständnis von Gemeinschaft für die katholische Schule, deren Anliegen es sein muss, „einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und Liebe des Evangeliums lebendig ist“ (GE, Art. 8). Deswegen nehmen alle an der Schulgemeinschaft mitverantwortlich teil - Eltern, lehrendes und nichtlehrendes Personal, Schulträger. Sie stehen in der Erziehungs- und Bildungsverantwortung für Kinder und Jugendliche, sie bilden mit ihnen zusammen die Schulgemeinde. Ein solches Gemeinschaftsleben bedarf der Respektierung der Rechte und Pflichten eines jeden in der Schule. Diese sollten jedoch nicht nur eingefordert werden, sondern in einer Atmosphäre guter Gesprächskultur und Wertschätzung der beteiligten Personen verhandelt werden. In einer dialogischen Auseinandersetzung, die Disharmonien nicht ausschließen kann, begründet sich die Erziehungsgemeinschaft. Sie sollte sich mit Blick auf die Erziehungs- und Bildungsverantwortung für jeden einzelnen Schüler um diesen Dialog bemühen. Es gibt vieles, über das man sich im Unterricht freuen kann, aber auch manches, was die „Pflege des Gesprächs“ geradezu erfordert.

 

Privatschulstatus des Mariengymnasiums

Das Mariengymnasium Arnsberg ist eine im Sinne von Art. 8 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigte Ersatzschule in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn. Als freie katholische Schule ist das Mariengymnasium in seinen Lehrzielen, Einrichtungen und in der Ausbildung der Lehrkräfte den öffentlichen Schulen gleichwertig. Seine Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse haben dieselbe Geltung wie diejenigen der entsprechenden öffentlichen Schulen. Es hat das Recht, in Bezug auf die Erziehungsziele, die christlich religiöse Grundlegung, die Lehrinhalte und Lehrmethoden einen eigenverantwortlich geprägten und gestalteten Unterricht zu erteilen. Das Freiheitsrecht der katholischen Schule erstreckt sich auch auf die Auswahl der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte.

 

Erziehungs- und Bildungarbeit

Das Kollegium des Mariengymnasiums möchte eine erzieherische Gemeinschaft bilden, in deren Mittpunkt das christliche Menschenbild steht. Diese Verpflichtung kann in einer modernen Gesellschaft nur dann verbindlich wahrgenommen werden, wenn wir mit unseren Schülerinnen und Schülern sowie mit der Elternschaft folgendes beachten:

  1. die Anerkennung der anthropologischen Voraussetzungen unserer Arbeit, d.h. die Unantastbarkeit der Würde unserer Schüler, deren Fragen und Unsicherheiten wir ernstnehmen wollen und deren Sinn-Suche in christlicher Haltung und Zurückhaltung begleitet werden soll;
  2. die Förderung der verantwortlichen Freiheit unserer Schüler, die sie vor gesellschaftlichem Missbrauch jedweder Art (z.B. als mündige Konsumenten) schützen will;
  3. die Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit und echter Dialogfähigkeit, um ein solidarisches Miteinander zu fundieren;
  4. die Beziehungsfähigkeit unserer Schüler, um ihrer Fixierung auf sich selbst entgegenzuwirken;
  5. die christliche Vermittlung von Zuversicht, dass es sich hoffentlich lohnt, gegen jede Form von Resignation anzugehen;
  6. die Vorbereitung junger Menschen, mit Grenzerfahrungen menschlicher Existenz wie Tod, Leid, Schuld und Unglück umgehen zu lernen;
  7. die Erziehungs- und Bildungsarbeit einsehbar zu machen, die eigenen Grenzen anzunehmen und es zu wagen, auch auf das Wohlwollen und die Hilfe anderer zu bauen;
  8. den Bildungsprozess europäisch und international denken und wahrnehmen zu lehren und den kulturellen Austausch zu pflegen;
  9. Schüler zur sinnvollen Gestaltung ihrer Feizeit anzuhalten;
  10. die Kooperation mit den Eltern, auf deren Mitarbeit und Rat wir angewiesen sind, damit Erziehung verbindenden und verbindlichen Charakter gewinnen kann;
  11. das Schaffen von Freiräumen in der Lebenswelt Schule, die es der Schülerschaft ermöglichen, mit dem Erwerb von Kenntnissen Identität zu gewinnen, um Sinnfragen stellen zu können;
  12. unseren kollegialen Umgang mit uns selbst, der auch ein Ringen um Konsens beinhalten muss um das Bemühen, trotz aller im Schulalltag auftretenden Probleme zu unserem Lehrersein an einer katholischen Schule zu stehen;
  13. Solidarität, um durch Teamarbeit und Schülermitverantwortung die Öffnung unserer Schule zu fundieren;
  14. die Pflege und Ausgestaltung der Ökumene;
  15. Unsere Arbeit am Schulprogramm, welches für ein integratives Schulkonzept sorgen will, das unser Erziehungs- und Bildungsverständnis in allen schulischen Lebensbereichen zu verwirklichen sucht;
  16. unsere Schulpastoral, die den Auftrag annimmt, unser Leitbild zu fundieren und zu stützen, um Schule als Glaubens- und Lebensraum für alle in ihr Lebenden und Lernenden erfahrbar zu machen.

 

Weitere Erläuterungen und häufig gestellte Fragen

 

Leitbilder

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