Sozialpraktikum
Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 23.09.1999 und basierend auf dem Beschluss der Schulkonferenz vom 16.06.2003 führen wir für die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs ein zweiwöchiges Sozialpraktikum durch.
Sinn und Aufgabe dieses Praktikums ist es, als Schule gesellschaftlichen Veränderungen und problematischen Verhaltensänderungen zu begegnen. Die Deutsche Bischofskonferenz spricht in diesem Zusammenhang von einer fortschreitenden Tendenz zur Entsolidarisierung der Gesellschaft und einem zunehmenden Subjektivismus, wodurch Mitgefühl, Mitleid und Mitleidfähigkeit zunehmend an Wertigkeit verlieren. Die Schüler/innen sollen daher für die Lebensbereiche "aktive Menschlichkeit" und "gelebte Solidarität" mit alten, kranken und behinderten Menschen sensibilisiert werden. Die Erkenntnis der Sinnhaftigkeit karitativen Engagements und gelebter Nächstenliebe erleichtert darüber hinaus den Schüler/innen den Zugang zu sozialen Themen im Unterricht.
Die Praktikumsstelle sollte eine sozial karitative Einrichtung sein, in der auch eine Ausbildung möglich ist. Die Schüler/innen können ihren Praktikumsbetrieb selbst auswählen und auch selbstständig Kontakt mit den Einrichtungen aufnehmen. Gibt es bei der Auswahl eines geeigneten Sozialpraktikumsplatz Schwierigkeiten, ist die Schule bei der Suche behilflich.
Die Schüler/innen halten ihre Erfahrungen in einem Tagebuch fest und werden während des Praktikums von ihren Betreuungslehrern besucht. Bei einem gemeinsamen Abend mit dem Klassenlehrer tauschen die Praktikanten/innen erste Erfahrungen aus und reflektieren diese am Ende des Praktikums mithilfe eines Projekttags.