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Mittelstufe

Der Mittelstufe als Bindeglied zwischen Erprobungsstufe und Oberstufe kommt eine besondere Bedeutung zu. Als Kinder treten die Schülerinnen und Schüler in die Mittelstufe ein und als Jugendliche verlassen sie sie wieder mit der Versetzung in die Oberstufe. In dieser Zeit durchlaufen sie eine der wichtigsten Lebensphasen: den Weg zum Erwachsenwerden. Es findet eine Persönlichkeitsentwicklung statt, die auch zu einer Verlagerung der Sozialisation auf Bereiche außerhalb von Familie und Schule führt. Zunehmend entwickeln die Jugendlichen eigene Standpunkte und Wege, werden selbstbewusster und unabhängiger. Die pädagogische Herausforderung für Eltern und Lehrer ist in diesen Jahrgangsstufen daher besonders groß.

Die Laufbahn der Schülerinnen und Schüler wird daher von der Mittelstufenkoordination konsequent begleitet; sie berät Eltern, Schüler und Klassenlehrer in Konferenzen oder Laufbahnberatungen. Zu Beginn eines jeden Schuljahrs gibt es für die Eltern eine Information über die Besonderheiten der jeweiligen Jahrgangsstufe.

Mit der Wiedereinführung von G9 umfasst die Mittelstufe wieder die Jahrgänge 7 bis 10.

Der Wahlpflichtbereich I

Eine zweite Fremdsprache (Wahlpflichtbereich I) gehört zu den typischen Merkmalen einer gymnasialen Laufbahn. In der Klasse 7 findet eine Auswahl zwischen dem Fach Latein oder Französisch statt, welches dann mindestens bis zum Ende der Klasse 10 fortgeführt wird.

Die Anwahl wird von der Schule vorbereitet, indem Lehrer die neuen Fächer, ihre Methodik und Didaktik den Schüler in den Klassen vorstellen. Ein Eltern- und Schülerbrief mit den inhaltlichen Argumenten der Fächer soll eine überlegte Auswahl erleichtern. Für individuelle Fragen stehen Klassenlehrer und Mittelstufenkoordination zur Verfügung.

Zur Persönlichkeitsentwicklung eines jungen Menschen gehört auch die Frage nach eigenen Interessen und Begabungen. In diesem Zusammenhang ist die Anwahl eines weiteren Wahlfachs zur Klasse 9 zu sehen.

Der Wahlpflichtbereich II

Das Angebot im Wahlpflichtbereich II wurde zum Schuljahr 2017/18 überarbeitet. Der Unterricht im Wahlpflichtbereich II findet in dreistündigen Kursen statt, die sich aus allen Klassen eines Jahrgangs zusammensetzen. Die tatsächliche Einrichtung der Kurse hängt von den Wünschen ab, die die Schülerinnen und Schüler abgeben. Die folgenden Kurse zur Auswahl (für nähere Informationen bitte jeweils die Fächer anklicken):

VERA 8

Über welche Kompetenzen verfügen Schüler der Mittelstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik? Diese Frage soll auch durch die Teilnahme an den Lernstandserhebungen in der Klasse 8 beantwortet werden.

Alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8 nehmen obligatorisch an den Vergleichsarbeiten teil, die vom Landesinstitut für Schulentwicklung in Berlin erstellt und ausgewertet werden. Weitere Informationen zur Konzeption finden Sie auf den Seiten des Landesinstituts.

Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Fachbereiche auf die Aufgabenformate vorbereitet, die sich von herkömmlichen Klassenarbeiten unterscheiden. Mit einem individuellen Auswertungsbogen können die Schülerinnen und Schüler sehen, welche Kompetenzen im Vergleich zu den Klassenkameraden beherrscht werden. Die Ergebnisse werden nicht bewertet. Eine ausführliche Evaluation kann aber zu Konsequenzen, z.B. besonderen Fördermaßnahmen führen.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8/allgemeine-informationen/index.html

Zentrale Prüfungen

Mit der Rückkehr zu G9 werden auch die zentralen Prüfungen wieder an den Gymnasien durchgeführt. Diese finden am Ende der Klasse 10 statt, die Aufgaben werden zentral vorgegeben; die Teilnahme ist verpflichtend. Die Ergebnisse fließen in die Endnoten ein.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/uebersicht-zp-10.php

Individuelle Förderung

  • Im Rahmen des G9 – Zuges wird es voraussichtlich wieder die Möglichkeit geben, dass begabte Schüler ein Jahr überspringen können. Eine Konzeption hierfür ist derzeit in Erarbeitung.
  • Weitere Fördermöglichkeiten sind Förderpläne und Lern- und Förderempfehlungen durch die Fachlehrer. Förderpläne gibt es nach Defiziten im Halbjahreszeugnis, die Lern- und Förderempfehlungen werden nach den Warnungskonferenzen erstellt.
  • Außerunterrichtlich gibt es Teilnahmemöglichkeiten an den vielfältigen Angeboten des offenen Ganztags.

Voraussetzungen und Regelung von Auslandsaufenthalten in der Einführungsphase

Auslandsaufenthalte müssen in der Klasse 10 beantragt werden. Ansprechpartner ist die Mittelstufenkoordination. Die Genehmigung wird für einen Aufenthalt im Zeitrahmen der Einführungsphase erteilt. Voraussetzung ist ein gutes Notenbild. Eine Vorversetzung in die Qualifikationsphase ist unter Umständen möglich. Teilnehmer an Lateinkursen mit dem Ziel Latinum bedürfen einer besonderen Beratung.

Auslandsaufenthalte in der Klasse 10 sind nicht vorgesehen, da dies im Konflikt mit den zentralen Prüfungen an Ende der Klasse steht.

Klassenfahrten

Eine einwöchige Klassenfahrt findet am Anfang der Klasse 9 statt. Ein beliebtes Ziel in den letzten Jahren waren z.B. Hamburg und Köln.

Abschlüsse

Am Ende der Mittelstufe werden die ersten Abschlüsse vergeben. Nach der Klasse 9 gibt es den vergleichbaren Hauptschulabschluss nach Kl. 9 automatisch mit der Versetzung; nicht versetzte Schüler können unter bestimmten Umständen diesen Abschluss ebenfalls erhalten.

Mit Bestehen der Klasse 10 wird die FOS wieder am Ende der Mittelstufe vergeben, entsprechend der zehnjährigen Schulpflicht. Im Falle einer Nichtversetzung kann der Schüler unter Umständen den vergleichbaren Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben.

Alexander Cornelsen, StD i.E.
(Mittelstufenkoordinator)

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