Neuregelung von Quarantäneanordnungen
Liebe Eltern sowie Schülerinnen und Schüler,nachfolgend einige Informationen zum "Freitesten" aus einer ggf. angeordneten Quarantäne:
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Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises orientiert sich ab Dienstag (07.09.) am Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Regelung der Quarantäne an Schulen. Danach können Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen, künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses durch Arzt, Apotheke oder Bürgerteststelle) am Unterricht wieder teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler symptomfrei sind. Der negativ bestätigte Testnachweis ist vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule vorzulegen.
Die neue 5-Tage-Regelung schließt auch alle Schülerinnen und Schüler ein, die jetzt bereits von Quarantäneanordnungen betroffen sind (Altfälle). Das bedeutet, dass ab sofort auch allen derzeit bereits unter Quarantäne stehenden Schülerinnen und Schülern ein Freitesten nach den vorgenannten Kriterien möglich ist. Eine vorherige Absprache mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich.
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https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/gesundheit/gesundheitsamt/infektionsschutz/standard-titel
Dieses beschriebene Vorgehen gilt natürlich auch ab sofort am Mariengymnasium.
Die Schulleitung